Wird das Firmenfahrzeug, der Dienstwagen oder Firmenwagen auch privat genutzt, muss der Nutzer
1% Prozent des Brutto-Listenpreises des Fahrzeugs als geldwerten
Vorteil versteuern. Für Selbständige und Frei-
berufler gilt seit 2006, dass die Ein Prozent Regelung nur noch dann für Firmenfahrzeuge anwendbar ist,
wenn diese nachweislich zu mehr als 50% betrieblich genutzt werden.
Die Alternative zur 1%-Regelung ist das elektronische Fahrtenbuch.
Nur so kann man die oftmals im Vergleich zu teure Besteuerung des geldwerten
Vorteil aus der privaten Mitbenutzung des Dienstwagen verhindern. Allerdings
gibt es seitens des Finanzamt strenge Richtlinien und Voraussetzungen
an ein elektronisches Fahrtenbuch. So darf es nicht manipulierbar sein, keine Excel-Datei
sein (FG Düsseldorf) und jede nachträgliche Änderung möglichst
ausgeschlossen bzw. ausführ-
lich dokumentiert und später jederzeit nachvollziehbar sein.
Unser elektronisches Fahrtenbuch erfüllt diese Anforderung und ist
revisionssicher und nicht manipulierbar ! Siehe auch GPS-Fahrtenbuch
Auf diese Fehler achtet das Finanzamt bei der Prüfung und Besteuerung:
1. nachträglich geschriebenes Fahrtenbuch in Schönschrift
2. auffällig auf Montag und Dienstag verteilte Wochenend-Kilometer
3. fehlender Kilometerstand auf Werkstatt-Rechnungen
4. nicht registrierte Tankbelege und Tankstellenbesuche (Reichweite)
5. überhaupt keine Privatnutzung
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